neithernut hat geschrieben:Bei Privatpersonen stimme ich dir zu ... Ich sehe nach wie vor kein Problem darin, sich als Verein oder Firma über Facebook zu präsentieren, wenn man gewisse Regeln einhält.
Mir geht's primär um die Persönlichkeitssphäre und damit liegt mein Themenschwerpunkt auf den Privatnutzerprofilen bei Facebook.
Was Firmenprofile angeht, das sind sowieso durchgestylte und auf mögliche Risiken professionell abgeklopfte Webauftritte (sollte man jedenfalls annehmen), das ist faktisch Werbung und damit eh grösstenteils Fake und geschönte Selbstdarstellung.
Ob man Vereinsprofile nun eher den Firmenprofilen zuordnet oder eher dem Privatraum, das hängt von der Arbeit bzw. den satzungsgemässen Zielen des Vereins ab. Einen Verein, wie den unseren mit Kneipe und Eventbetrieb würde ich als gewerblichen Auftritt werten (unsere gewerbliche Seite vom Verein), einen Sozialverein, der sich z.B. um die persönlichen Belange alter oder behinderter Menschen kümmert, fällt für mich eher unter Privatsphäre mit Schutzbedarf für Persönlichkeitsrechte (gilt auch für uns, wenn wir in Sozialprojekten aktiv sind).
neithernut hat geschrieben:Btw: es gibt inzwischen auch eine sog. "Post-Privacy-Bewegung". (Motto: sowieso alles egal, haben wir halt keine Privatsphäre. Datenschutz ist sowieso ein veraltetes Konzept) Die sehen das anderst und gehen auch entsprechend mit Facebook etc. um.
Okay, wenn die so leben wollen, dürfen sie das gerne tun. Wer sich gerne öffentlich entblöst, geistig wie körperlich, soll das meinetwegen tun können.
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung lässt viele Arten der Lebensgestaltung zu.
Aber, die Freiheit des einen hört da auf, wo die des anderen anfängt, alter demokratischer Grundsatz. Und ein Freiheitsrecht ist eben auch, die eigene Privatsphäre durch andere gewahrt zu wissen, wenn das so gewünscht ist.
Ergo, dass ich meine Personendaten in ein soziales Netzwerk einbaue und ein Profil dort anlege und später überrascht mich der Netzwerkbetreiber mit irgendwelchen "ganz tollen Zusatzfeatures", die mein Wunsch nach Persönlichkeitssphäre mal eben ad absurdum führen, z.B. durch default-Freischaltung der Funktion (ich muss dann der Abschaltung hinterherrennen), das ist rechtsstaatlich schon einigermassen fragwürdig. Eigentlich gehört es so gemacht, dass die Betreiber den Usern eine neue Funktion anbieten und diese dann erst entscheiden können, ob sie die Funktion überhaupt wollen und die Freischaltung dann höchstselbst vornehmen. Das wäre dann rechtsstaatlich einwandfrei.
Übrigens, hier ein nettes Tool zum Verfremden von Gesichtsbildern.
Wer die Person kennt, wird sie auf der Karrikatur wiedererkennen, aber eine automatisch arbeitende Biometrikanwendung wird je nach Verfremdungsgrad zuverlässig in die Tonne gekegelt.
http://www.pcfreunde.de/download/d14492 ... re-studio/